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Verpackungsverordnung
Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Der Gesetzgeber verpflichtet uns als Onlinehändler auf diese Verordnung hinzuweisen.
Ab dem 01.01.2009 gilt zusätzlich: Die EG Electronics GmbH hat dur den Abschluss eines Leistungsvertrages mit dem dualen System EKO-PUNKT Ihre Beteiligungspflicht gem. § 6 Abs. 1 VerpackV für alle Verkaufsverpackungen, die in Verkehr gebracht werden, ordnungsgemäß erfüllt.
Ihr EG-Electronics Team |